Zusammenfassung
Strukturelle Veränderungen in einem Krankenhaus oder einer Universitätsklinik können
im Einzelfall zwangsläufig auch den Tätigkeitsbereich eines Oberarztes erfassen. Zu
einer Änderung des Aufgabenbereichs eines Oberarztes kann es auch dann kommen, wenn
dieser sich aus gesundheitlichen Gründen seiner bisherigen Tätigkeit nicht mehr gewachsen
zeigt. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen
Voraussetzungen solche Eingriffe von Seiten des Dienstherrn zulässig sind.